Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Haben Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Vorsorge ist der beste Schutz gegen Unfälle im Betrieb. Sie beginnt schon bei der technischen und baulichen Gestaltung des Arbeitsplatzes, erstreckt sich auf sämtliche Arbeitsprozesse und bezieht auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter ein.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat im Betrieb eine Schlüsselstellung bezüglich des Arbeitsschutzes, ohne jedoch über eine entsprechende Weisungsbefugnis zu verfügen. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit, d. h. den Vorgehensweisen, wie qualifiziert Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.
In Deutschland wird die EG-Rahmenrichtlinie vor allem mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) umgesetzt. Die Umsetzung der sicherheitsfachlichen und betriebsärztlichen Betreuung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und in der DGUV Vorschrift 2 bzw. der VSG 1.2 konkretisiert.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck - Gesetzgeber

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Der Unternehmer ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mitentscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.
Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Aufgaben, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, außerdem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder sich bei besonderen Anlässen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkundig beraten lassen.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Das gibt Ihnen unter anderem nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzubringen. So lassen sich unfallbedingte Schäden für Ihr Unternehmen noch wirksamer vermeiden.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Haben Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Vorsorge ist der beste Schutz gegen Unfälle im Betrieb. Sie beginnt schon bei der technischen und baulichen Gestaltung des Arbeitsplatzes, erstreckt sich auf sämtliche Arbeitsprozesse und bezieht auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter ein.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat im Betrieb eine Schlüsselstellung bezüglich des Arbeitsschutzes, ohne jedoch über eine entsprechende Weisungsbefugnis zu verfügen. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit, d. h. den Vorgehensweisen, wie qualifiziert Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.

In Deutschland wird die EG-Rahmenrichtlinie vor allem mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) umgesetzt. Die Umsetzung der sicherheitsfachlichen und betriebsärztlichen Betreuung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und in der DGUV Vorschrift 2 bzw. der VSG 1.2 konkretisiert.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck - Gesetzgeber

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Aufgaben, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, außerdem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder sich bei besonderen Anlässen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkundig beraten lassen.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Das gibt Ihnen unter anderem nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzubringen. So lassen sich unfallbedingte Schäden für Ihr Unternehmen noch wirksamer vermeiden.

Stellung der Fachkraft im Unternehmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats bestellt werden. Die FASi untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs (vg. §8, Abs. 2 ASiG). Leiter des Betriebs ist in der Regel der Unternehmer, ein bestimmtes Mitglied der Geschäftsführung oder der Oberbürgermeister (nicht zu verwechseln mit dem Betriebsleiter). Alle Versuche, die FASi nicht der obersten Leitung, sondern z. B. einem Abteilungsleiter zu unterstellen, hatten vor Gerichten keinen Bestand. Die FASi nimmt damit im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung ein und berichtet dieser direkt.

Die FASi hat keine Weisungsbefugnis. Sie hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Sie hat auch keine Führungsaufgaben (Ausnahme: eine leitende FASi hat gegenüber ihr unterstellten FASis Führungsaufgaben). Die FASi ist fachlich weisungsfrei (vgl. §8, Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf. Die FASi ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren.

Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Berater handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).

Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck Haken
Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung. Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme. Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die – übereinstimmend mit den bewerteten Risiken – von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.

 

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck Haken
Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit. Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.

AnForderungen an den Arbeitgeber

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Risiko-orientiertes Vorgehen

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Kontinuierliche Verbesserung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Geeignete Organisation

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Führungsebenen und Tätigkeiten

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten

AnForderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG §§)

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Arbeitgeber unterstützen in allen Fragen der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck
Arbeitgeber unterstützen in Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss hierzu insbesondere präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ vorgehen, aktiv die erforderlichen betrieblichen Aufgaben aufgreifen und konkret helfend lösen.  

Kompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unter Qualifikation müssen wir heute mehr verstehen als die Summe von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, die das Fachwissen ausmachen. Der zeitgemäße Kompetenzbegriff umfasst neben der fachlichen Qualifikation methodische und soziale Kompetenzen. Auch Selbst- und Personalkompetenzen gehören dazu, die sich in Einstellungen, Werthaltungen, Bedürfnissen und Motiven äußern.

Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.

Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck - Sicherheit

Meine Dienstleistungen umfassen:

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Unterstützung / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, Beratung bei der Umsetzung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Unterweisung und Schulung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits)

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Kompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unter Qualifikation müssen wir heute mehr verstehen als die Summe von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, die das Fachwissen ausmachen. Der zeitgemäße Kompetenzbegriff umfasst neben der fachlichen Qualifikation methodische und soziale Kompetenzen. Auch Selbst- und Personalkompetenzen gehören dazu, die sich in Einstellungen, Werthaltungen, Bedürfnissen und Motiven äußern.

Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.

Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck - Sicherheit

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Unterstützung / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, Beratung bei der Umsetzung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Unterweisung und Schulung

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits)

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck

Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Eine kleine Auswahl zufriedener Kunden

Mitgliedschaften

Arbeits- & Betriebssicherheit Westphalen ist:

Fördermitglied im
4 Hufe im Glück e.V.

Fördermitglied in der Interessengemeinschaft blinde Pferde e.V.

Fördermitglied in
Pferdeklappe e.V. / Notbox Schleswig-Holstein

Mitglied im
Zuchtverband Alt- Oldenburger Pferd e.V.

Fördermitglied im Verein
Rettet die Elefanten Afrikas e.V.

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit in Lübeck - Volker Westphalen

Volker Westphalen
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So erreichen Sie mich

Dörpstrat 5,
19217 Raddingsdorf

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