Ladungssicherung und Re-Zertifizierung in Lübeck

Warum Ladungssicherung wichtig ist

Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven usw. Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. Ist die Ladung dann nicht ausreichend, bzw. schlecht oder gar nicht gesichert, kann sie rutschen oder kippen, also außer Kontrolle geraten und dabei beschädigt werden oder aber dritte schädigen.

Schäden durch eine unzureichend gesicherte Ladung, oder aber ein nicht geeignetes Fahrzeug können im Extremfall enorme finanzielle Kosten bis hin zu Körperschäden oder den Tod beteiligter und unbeteiligter verursachen.

Die Ladung ist so zu sichern, dass Sie bei jedem Verkehrsüblichen Manöver sicher auf dem Fahrzeug verbleit.

Ladungssicherung und Re-Zertifizierung in Lübeck

Wer ist verantworlich für Ladungssicherung?

Der Fahrer.

Der Fahrzeugführer ist die Person, die üblicherweise die Ladungssicherungsmaßnahmen durchführt. Er ist aber auch der erste Ansprechpartner der Polizei oder anderer Kontrollorgane, wenn eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt wurde oder wenn sich gar ein Unfall aufgrund mangelhafter Ladungssicherung ereignet hat. Seine Verpflichtung zur Ladungssicherung wird in den §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt.

Der Frachtführer, der Absender.

Mit dem 01.07.1998 führte das Transportrechtsreformgesetz (TRG) ein neues Frachtrecht in das Handelsgesetzbuch (HGB) ein und hob dafür die alten Bestimmungen der KVO und des AGNB auf. Für den Absender und den Frachtführer (Spediteur) enthält es im § 412 HGB die Verpflichtung zur beförderungssicheren Verladung des Gutes und zwar unabhängig von der Art des Gutes und von der Transportentfernung.

Der Fahrzeughalter.

Der Fahrzeughalter ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die ordnungsgemäße Ausrüstung seines Fahrzeuges verantwortlich. Das gilt auch für die Ausrüstung mit Ladungssicherungsmitteln. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den §§ 30 und 31 StVZO.

Der Verlader.

Die Grundlage der Pflicht zur Ladungssicherung durch den Verlader bildet der § 22 StVO, denn er ist nicht, wie allgemein angenommen wird, ausschließlich an den Fahrer gerichtet.

Achtung: Mögliche Rechtsfolgen bestehen für alle Beteiligten!

Meine Leistungen im Bereich Ladungssicherung

Ich bin Ihr Partner bei der Re-Zertifizierung (Zertifikatsverlängerung) von Fahrzeugaufbauten gemäß Code XL und den geltenden Regelwerken. Weiterhin berate ich Sie bei Fragen rund um die Ladungssicherung und führe interne Unterweisungen für folgenden Teilnehmerkreis durch:

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Kraftfahrer

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Fahrzeughalter

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Disponenten

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Verlader & Verantwortliche

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Lageristen & Lagerleiter

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Staplerfahrer

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und die, die mit dem Beladen von LKWs beschäftigt sind und diese Tätigkeiten i.d.R. selbstständig durchführen

Ladungssicherungs-Unterweisung

Ich biete Unterweisungen für Themen rund um Ladungssicherung an. Die Unterweisungen sind flexibel und werden an Ihren Betrieb angepasst. Themen sind unter anderem: 

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Rechtliche Grundlagen

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Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Verantwortlichkeiten zur Ladungssicherung

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Physikalische Einflüsse auf die Ladung und das Fahrzeug im Straßenverkehr

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Fahrzeugaufbau und Fahrverhalten

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Anforderungen an das Transportfahrzeug

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Arten der Ladungssicherung

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Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt

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Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte

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Hilfsmittel zur Ladungssicherung

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Anwendung der Hilfsmittel

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Praktische Übungen zur Ladungssicherung

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https://www.reaev.de

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http://www.erste-pferdeklappe.de

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